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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1Präambel 1.1 INOPERE (im Folgenden auch: die Personalberatung) erbringt ihre Leistungen für ein Unternehmen (im Folgenden: Auftraggeber) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Personalberatung nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn INOPERE ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos erbringt.1.2 INOPERE behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig für die Zukunft abzuändern. Die abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn a) die Personalberatung dem Auftraggeber die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilt; eine Mitteilung per E-Mail an die der Personalberatung gemäß den Angaben des Auftraggebers letztbekannte E-Mail-Adresse ist ausreichend, wenn diese E-Mail die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen enthält, und b) der Auftraggeber der Einbeziehung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, wobei die Personalberatung auf die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs in der Mitteilung hinweisen wird.1.3 Das Leistungsspektrum der Personalberatung umfasst die Beratung bei der Personalsuche und der Auswahl sowie allgemeine Unternehmensberatung in personellen Angelegenheiten. Im Falle einer Personalsuche benennt der Auftraggeber der Personalberatung sämtliche für die Besetzung einer vakanten Position für ihn wichtigen Kriterien. Die Personalberatung sucht geeignete Kandidaten aus ihren Datenbanken oder recherchiert diese auf dem freien Markt und erstellt Berichte über die Kandidaten. Auf Basis dieser Berichte wählt der Auftraggeber Kandidaten aus, die INOPERE zu persönlichen Gesprächen, so genannten Präsentationen, einlädt; bei diesen Präsentationen sind der Auftraggeber, die Personalberatung sowie der jeweilige Kandidat anwesend. Nach den Präsentationen kann der Auftraggeber geeignete Kandidaten zur Besetzung einer vakanten Position auswählen. Abweichende Vorgehensweisen sind möglich und unterliegen der Vereinbarung der beteiligten Parteien. Die Personalberatung gibt keine Rechtsberatung. §2Vertragsschluss 2.1 Im Falle eines ersten Geschäftskontakts zwischen dem Auftraggeber und INOPERE werden die getroffenen Vereinbarungen in Beratungsverträgen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich, z.B. per Email, bestätigt werden. 2.2 Im Falle bereits bestehender Geschäftsverbindung ist eine Vereinbarung auch dann gültig, wenn ihr ausschließlich eine mündliche Auftragserteilung zu Grunde liegt. Auch in diesem Falle gelten selbstverständlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. §3Honorar, Spesen und Fälligkeit 3.1 Die Personalberatung und der Auftraggeber vereinbaren ein nach den Anforderungen der jeweiligen Aufgabe bemessenes Honorar für die Personalberatung. Sollte der Auftraggeber über die Personalsuche hinaus weitere Personal- oder sonstige Beratungsleistungen in Auftrag geben, so ist für diese Leistungen eine gesonderte Honorarvereinbarung zu schließen. 3.2 Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 3.5 Sämtliche vorab vereinbarten erforderlichen Kosten, insbesondere Reise-, Kommunikations- und Unterkunftskosten der Personalberatung sowie der Kandidaten werden dem Auftraggeber zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. 3.6 Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, so werden ab dem 14. Tag nach Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.§4Anzeigepflicht 4.1 Der Auftraggeber wird der Personalberatung unverzüglich anzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. 4.2 Ferner wird er den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem von der Personalvermittlung angebotenen oder einem anderen Bewerber der Personalvermittlung unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrags anzeigen.§5Haftung 5.1 Die Personalberatung kann – vorbehaltlich der Bestimmungen nach § 5, 5.2 und § 5, 5.3 – keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen über die Kandidaten übernehmen. 5.2 Die Haftung der Personalberatung und ihrer Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz. 5.3Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Personalberatung oder deren Erfüllungshilfen, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Personalberatung oder deren Erfüllungsgehilfen.§6Gewährleistung 6.1 INOPERE gewährleistet sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl. Sie steht nicht dafür ein, dass ein von ihr nach sachgerechtem und methodischem Vorgehen ausgewählter und empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber in den Kandidaten gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielen kann.§7Salvatoresche Klausel 7.1 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.